Förderrichtlinien
Der Kreisjugendring Freising fördert die Jugendarbeit im Landkreis Freising nach seinen Förderrichtlinien mit Mitteln des Landkreises Freising.
Die Förderrichtlinien gibt es hier zum Download
Die wichtigsten Grundsätze im Überblick:
- Antragstellende: Mitgliedsverbände des KJR Freising und öffentlich anerkannte Träger der freien Jugendhilfe.
- Gefördert werden nur Teilnehmende aus dem Landkreis Freising bis zum 27. Lebensjahr.
- Teilnehmende müssen aus mindestens 3 verschiedenen politischen Gemeinden kommen, höchsten 80 % davon aus einer Gemeinde.
- Einreichen der Förderanträge bis 12 Wochen nach Ende der Maßnahme.
- Es wird maximal das Defizit einer Maßnahme bezuschusst.
- Ausschreibung, Teilnahmeliste, Kostenabrechnung mit Belegen und ein Bericht über die Maßnahme muss vorgelegt werden.
§ 1 Mitarbeiter/-innen-Ausbildung
Gefördert werden eigenständige Schulungen von Jugendleiter/-innen und die Teilnahme von Jugendleiter/-innen an übergreifenden Schulungen.
Für Kurzbildungsmaßnahmen (2-6 h) werden bei eigenständiger Durchführung 7 € und bei Teilnahme an übergreifenden Schulungen 6 € ausbezahlt.
Bei Tages- oder Mehrtagesveranstaltungen gibt es pro Tag und Teilnehmendem jeweils 12 €.
Bei eigenständigen Schulungen werden max. 65 % der zuschussfähigen Kosten gefördert.
§ 2 Jugendbildungsmaßnahmen
Kurze Bildungsveranstaltungen (2-6 h) für Jugendliche werden mit 6 € pro Teilnehmer/-in bezuschusst.
Tages- und Mehrtagesbildungsmaßnahmen erhalten 10 € pro Tag und Teilnehmendem.
Maximal werden 50 % der zuschussfähigen Kosten ausbezahlt.
§ 3 Freizeiten
Teilnehmende werden mit 5,50 € pro Tag und Jugendleiter/-innen (mit gültiger Juleica) werden mit 11 € pro Tag (im Rahmen des Betreuerschlüssels) bezuschusst.
§ 4 Internationale Jugendbegegnungen
Auslandsfahrten mit vorab vereinbartem Programm mit einer ausländischen Jugendgruppe werden mit 5,50 € für Teilnehmende und 13,20 € für Jugendleiter/-innen bezuschusst.
Betreuung von ausländischen Gruppen werden mit 4,50 € pro Tag und gastgebendem/-r Teilnehmer/-in und 11 € pro Tag und gastgebendem/-r Jugendleiter/-in bezuschusst.
§ 5 Jugendleiter-Pauschale
Jugendleiter/-innen, die eine gültige Juleica besitzen und durchschnittlich 2 h pro Woche ehrenamtlich tätig sind, erhalten auf Antrag bis 1.7. des Jahres jährlich eine Pauschale von 80 €.
§ 6 Starthilfe für neue Kinder- und Jugendgruppen
Eine neu gegründete Jugendgruppe wird mit 110 € Starthilfe unterstützt.
Hierfür muss eine Bestätigung des Dachverbandes sowie ein Bericht über geplante Aktivitäten vorliegen.
§ 7 Geräte, Materialien, Investitionen
Am Ende des Jahres werden Material-Anschaffungen je nach Haushaltslager mit bis zu 33 % der Kosten bezuschusst. Anträge bis 1.11.
§ 8 Modellförderung
Spezielle Modelle, Projekte und Aktionen sollen hierbei unterstützt werden. Der Antrag ist 4 Wochen VOR der Durchführung der Maßnahme zu stellen.
Bis zu 2/3 der Gesamtkosten können bezuschusst werden.
§ 9 Spiele- und Aktionstage
Eintägige Veranstaltungen mit dem herausragenden Charakter der Öffentlichkeitsarbeit (Zeitungsartikel erforderlich) werden mit 100 € bezuschusst.