Förderungen & Zuschüsse

Wir unterstützen Jugendgruppen im Landkreis mit verschiedenen Zuschüssen – hier findet ihr alle Antragsformulare und Fristen.

Zuschüsse Beantragen

Auf dieser Seite findet ihr untereinander:

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  • Förderrichtlinien hier
  • Antragsformulare

Fristen

Abgabetermine
§ 1 – 4, § 9 (Bildungsmaßnahmen, Freizeiten, Jugendbegegnungen, Spiele- und Aktionstage) spätestens 12 Wochen nach Ende der Maßnahme
§ 5 Jugendleiter*in-Pauschale bis spätestens 1.7. des laufenden Jahres
§ 6 Starthilfe bis spätestens 1 Jahr nach Gründung der Jugendgruppe
§ 7 Geräte, Materialen und Investitionen bis zum 1.10. des laufenden Jahres (Anschaffungen von Oktober bis Dezember im Folgejahr)
§ 8 Modellförderung mindestens 4 Wochen vor Durchführung der Maßnahme

Eingegangene Förderanträge werden von den Mitarbeiter:innen der Geschäftsstelle auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft und bearbeitet.

Fragen zu Fördermöglichkeiten oder Antragstellung?
Wenden sie sich gern an unsere zuständige Mitarbeiterin maria.wildgruber@kjr-freising.de

Antragsformulare

Die Zuschussanträge für die Förderung durch den KJR Freising werden mit folgenden Formularen gestellt:

TEILNAHMELISTE

§ 1-4 Antrag Mitarbeiterbildung, Jugendbildung, Fahrten, internationale Begegnungen

§ 5 Antrag Jugendleiter*in-Pauschale

§ 6 Antrag Starthilfe

§ 7 Antrag Investitionen

§ 8 Antrag Modellförderung

§ 9 Antrag Spiele und Aktionstage

Freistellung zum Zwecke der Jugendarbeit

Achtung: Gehaltsausfälle werden nur im Fall von Jugendbildungsmaßnahmen anteilig übernommen, nicht bei Freizeitmaßnahmen.

Mehr Zeit für Jugendarbeit…

… mit dem „Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der Jugendarbeit“.
Auch wenn der Titel kompliziert klingt, bildet dieses Gesetz mit den Aktualisierungen seit 1958 eine wichtige Grundlage für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit.

Diese Gesetz gilt für alle Auszubildenden und Arbeitnehmer/-innen in Bayern – egal ob sie im öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft tätig sind. (Lediglich für Bundesbeamte gibt es eine abweichende Regelung.) Dieses Gesetz gilt unabhängig von tariflichen Regelungen.

Nähere Informationen zum Gesetz und wie die Antragstellung erfolgt finden sich hier im Merkblatt zum Freistellungsgesetz.

Die Antragstellung erfolgt mit dem Formular des jeweiligen Landesverbandes.
Für Jugendorganisationen ohne Landesebene erfolgt die Antragstellung über den Bezirksjugendring, in dem die Jugendorganisation tätig ist.

Weitere Informationen auf der Website des Bayerisches Jugendring (BJR) und auf der Website des Bezirksjugendring Oberbayern (BezJR)

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