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U18 Wahl bei den Kommunalwahlen in Bayern
Die U18-Wahl ist eine Wahlsimulation für alle, die aufgrund ihres Alters nicht wählen dürfen.
In diesem Jahr meldet ihr Wahllokale selber an und bestimmen auch, wer bei euch gewählt werden kann (Bürgermeister:in und/oder Landrät:in). Für die bessere Repräsentation des Landkreises befürworten wir in besonderem Maße die Landratswahl.
Wir als Kreisjugendring Freising würden uns sehr freuen, wenn ihr euren Schüler:innen und Besucher:innen die Chance geben würdet die Stimme der Jugend laut werden zu lassen und eine Wahl in eurer Einrichtung stattfinden würde.
Wahlzeitraum ist der 16. – 27. Februar 2026.
Euer Wahllokal könnt ihr hier anmelden: https://www.bjr.de/handlungsfelder/politische-jugendbildung/abfrage-wahllokale-u18-wahl-2026#c9861
Alle weiteren Infos findet ihr hier: https://www.bjr.de/handlungsfelder/politische-jugendbildung/u18#c2716
Den Stimmzettel für die Landratswahl im Kreis Freising gibt es hier.
Hier noch das Wichtigste aus den FAQs:
Anmeldung analoger Wahllokale:
Bitte tragt eure Wahllokale hier ein.Wer legt die Wahllokale bei WAHLPLUS (Wahlsoftware) an?
Die Anlegung der Wahllokale auf WAHLPLUS übernimmt der BJR. Ihr bekommt die Zugangsdaten für euren Account bei WAHLPLUS an die von euch unter Punkt 1 angegebene Mailadresse geschicktWie werden die Ergebnisse an WAHLPLUS übermittelt?
Jedes Wahllokal wird einen eigenen Zugang erhalten, so dass ihr eure Ergebnisse selbstständig eintragen könnErfassung der Kandidat:innen
Das zuständige Wahllokal legt die Kandidat:innen selbstständig auf WAHLPLUS an. Benötigte Daten: Persönliche Kandidatendaten: Name, Vorname, Beruf; Parteizugehörigkeit: Auswahl zwischen CSU, SPD, Grüne, FDP, Freie Wähler, AfD, Sonstige Parteien (darunter werden Gemeinsame Wahlvorschläge, Wählergruppen, Ohne Wahlvorschlag zusammengefasst). Im Anhang finden sie bereits einen Wahlzettel für den Landkreis Freising mit allen notwendigen Informationen. Bitte beachten sie, dass dort ÖDP, FSM und Freising für alle aufgeführt sind, die online als „Sonstige Parteien“ zu führen sind.
Stimmzettel
Für die Landratswahl im Kreis Freising liegt bereits eine Wahlzettel-vorlage mit allen Kandidierenden vor. Die Stimmzettel können zusätzlich im Downloadbereich auf der BJR-Seite heruntergeladen und an die jeweilige Gemeinde angepasst werden.
Die Verfassungsviertelstunde ist ein verbindliches Element politischer Bildung an bayerischen Schulen. Sie soll Schüler:innen regelmäßig dazu anregen, sich mit den Grundrechten und Grundwerten des Grundgesetzes sowie der Bayerischen Verfassung auseinanderzusetzen. Die Verfassungsviertelstunde ist bewusst fachübergreifend und flexibel angelegt: Sie kann in unterschiedlichen Unterrichtsfächern, Projektformaten oder im Klassenverband umgesetzt werden.
Mit einem gemeinsamen Projekt der Arbeitsgruppe für politische Bildung haben das Landratsamt Freising, der Kreisjugendring Freising und das Kreisbildungswerk Freising ein innovatives Angebot zur politischen Bildung für die weiterführenden Schulen im Landkreis geschaffen. Ziel ist es, die Verfassungsviertelstunde an bayerischen Schulen mit praxisnahen, regional verankerten Materialien zu unterstützen und junge Menschen zur Auseinandersetzung mit den Grundwerten unserer demokratischen Gemeinschaft einzuladen. Hierdurch sollen demokratische Werte nicht nur theoretisch vermittelt werden, sondern in Bezug zur Lebenswelt junger Menschen gesetzt werden und sie zur aktiven Beteiligung ermutigen. Das Projekt zielt weiter darauf ab, das Bewusstsein der Schülerinnen und Schüler für die fundamentale Bedeutung der Verfassungswerte für ihr individuelles Leben und das gesellschaftliche Zusammenleben zu stärken. Es möchte einen Beitrag zu einer lebendigen Verfassungskultur leisten, in der junge Menschen Demokratie nicht nur verstehen, sondern auch als gestaltbar erleben.
Ergänzend zu bestehenden allgemeinen Unterrichtsmaterialien legt das Projekt einen besonderen Schwerpunkt auf lokale und regionale Bezüge: Geschichten, Orte, Denkmäler sowie konkrete Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner aus dem Landkreis Freising werden mit ausgewählten Artikeln des Grundgesetzes verknüpft. So erhalten Schülerinnen und Schüler anschauliche Einblicke in die demokratische Kultur vor Ort und erleben, wie Verfassungswerte im eigenen Lebensumfeld wirksam sind. Das Angebot umfasst rund 150 regionale Kontaktadressen in 51 Einträgen, die direkte Verbindungen zu lokalen Einrichtungen sowie zu Expertinnen und Experten ermöglichen. Ergänzt wird dies durch 37 Orte und Denkmäler, die im Landkreis Freising verfassungsrelevante Geschichte erzählen, sowie 65 Geschichten und geschichtliche Hintergründe, die Vergangenheit und Gegenwart miteinander verweben.
Zentrales Element des Projekts ist ein thematischer Kalender, der Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften als niederschwelliger Einstieg in die Verfassungsviertelstunde dient. Der Kalender ist nicht an ein bestimmtes Jahr gebunden und folgt einem wiederkehrenden Zyklus. Auch müssen Themen und Materialien nicht zwingend an den jeweiligen Monat gebunden sein, sondern können flexibel eingesetzt werden.
Jeder Monat widmet sich einem ausgewählten Artikel des deutschen Grundgesetzes. Fotografien aus dem Landkreis Freising schaffen einen ersten regionalen Bezug. Ergänzend sind auf den Kalenderblättern aktuelle Gedenk- und Erinnerungstage aufgeführt, die weitere Anknüpfungspunkte für die pädagogische Arbeit bieten.
Das Herzstück des Kalenders bildet ein monatlicher QR-Code, der zu einer begleitenden Webseite (https://bildungsregion.kreis-freising.de/politische-bildung/15-minuten-zum-thema-verfassung.html) führt. Dort finden sich kurze Geschichten, Hinweise auf Orte und Denkmäler sowie Kontakte aus dem Landkreis Freising, die den jeweiligen Grundgesetzartikeln zugeordnet sind. Die Inhalte lassen sich nach verschiedenen Suchkriterien filtern und ermöglichen so eine gezielte, alters- und themenbezogene Nutzung im Unterricht.
Ein besonderer Meilenstein des Projekts war die feierliche Übergabe des Kalenders an Landrat Helmut Petz sowie an Schülerinnen und Schüler des Camerloher Gymnasiums Freising am 8. Januar 2026. In diesem Rahmen wurde die Zielsetzung des Projekts nochmals deutlich: Verfassungswerte sichtbar, greifbar und im direkten Lebensumfeld junger Menschen erlebbar zu machen. Die Übergabe unterstrich die Bedeutung politischer Bildung und demokratischer Werte im Landkreis Freising.
Die Schulen wurden zentral zu Jahresbeginn beliefert. Interessierte Personen, die den Kalender für außerschulische Zwecke verwenden wollen, sind herzlich eingeladen, während der Öffnungszeiten Exemplare in der KJR-Geschäftsstelle abzuholen.
Ein besonderer Dank gilt dem Landratsamt Freising für die großzügige finanzielle Unterstützung des Projekts. Ebenso danken wir der Bürgerstiftung Freising sowie der Kirschner Stiftung für ihre Förderung. Für die kreative Gestaltung und professionelle Umsetzung des Kalenders bedanken wir uns bei Philipp Schilli von „Die Signatur“.
Hier findest du unser FAQ zur Kommunalwahl. Wir gehen auf häufige Fragen ein und versuchen hierbei besonders die Fragen zu klären, die junge Menschen interessieren.
Bei der Kommunalwahl wählen Bürgerinnen und Bürger in Bayern die politischen Vertreterinnen und Vertreter in ihrer Gemeinde, Stadt oder im Landkreis.
Dazu gehören u. a.:
- Gemeinderat / Stadtrat
- Bürgermeisterin / Bürgermeister
- Kreistag
- Landrätin / Landrat
In Bayern findet die Kommunalwahl alle sechs Jahre statt.
Bei Kommunalwahlen in Bayern gilt:
- Wählen ab 18 Jahren
- Gewählt werden kann man ebenfalls ab 18 Jahren
Wahlberechtigt ist, wer:
- Mindestens 18 Jahre alt ist,
- mindestens 2 Monate im Wahlgebiet wohnt,
- Deutsche Staatsbürgerin/Deutscher Staatsbürger oder EU-Bürgerin/EU-Bürger ist.
Diese Gremien entscheiden über vieles, das deinen Alltag direkt betrifft:
- Öffentliche Verkehrsmittel
- Jugendzentren und Freizeitangebote
- Sportstätten, Schwimmbäder
- Schulen und Kitas (Ausstattung, Planung)
- Radwege und Straßen
- Kulturveranstaltungen
- Stadt- und Dorfentwicklung
- Umweltschutz vor Ort
Sie leiten die Verwaltung und repräsentieren die Gemeinde bzw. den Landkreis.
Sie setzen Beschlüsse des Gemeinderats um und organisieren den Alltag der Verwaltung.
Das Besondere bei den bayerischen Kommunalwahlen:
Man kann kumulieren und panaschieren.
- Kumulieren: Einer Kandidatin oder einem Kandidaten mehrere Stimmen geben.
- Panaschieren: Kandidatinnen und Kandidaten aus verschiedenen Listen wählen.
- Listenkreuz: Du kannst auch die gesamte Liste einer Partei/Gruppe wählen.
Die genaue Stimmenzahl hängt vom jeweiligen Gremium ab (z. B. für den Stadtrat Freising hast du 40 Stimmen).
Nein.
Bei Kommunalwahlen kannst du komplett kandidatenorientiert wählen, also genau die Personen ankreuzen, die du gut findest – unabhängig vom Listenverband.
Achtung: Du kannst nicht mehrere komplette Listen ankreuzen. Das macht den Stimmzettel ungültig.
Weil die kommunalpolitischen Entscheidungen dich direkt betreffen – oft viel stärker als bundespolitische Themen.
Zum Beispiel:
- Gibt es in deiner Stadt genug Busse?
- Wie sieht dein Schulweg aus?
- Wird es neue Sportanlagen geben?
- Wie wird die Jugendarbeit unterstützt?
Deine Stimme hat hier besonders viel Einfluss, da die Wahlbeteiligung in der Regel niedriger ist und der Abstand zwischen Kandidat:innen oft sehr knapp ausfällt.
Du bekommst vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigungskarte per Post.
Am Wahltag brauchst du:
- Wahlbenachrichtigung
- Personalausweis oder Reisepass
Du kannst auch Briefwahl beantragen.
Du wählst zu Hause anstelle im Wahllokal.
Wie beantrage ich Briefwahl?
Online über die Gemeinde-Website, per Post mit der Wahlbenachrichtigung oder direkt im Rathaus.
Was bekomme ich zugeschickt?
Stimmzettel, blauer Stimmzettelumschlag, roter Wahlbrief, Wahlschein.
Wie mache ich’s richtig?
Stimmzettel ausfüllen.
In den blauen Umschlag stecken und verschließen.
Wahlschein unterschreiben.
Beides in den roten Umschlag legen, verschließen und abschicken.
Bis wann muss der Wahlbrief da sein?
Spätestens am Wahltag um 18 Uhr im Rathaus. Am besten früh zurückschicken oder persönlich abgeben.
Kostet das was?
Nein, der Wahlbrief ist portofrei.
Ja!
Viele Gemeinden haben:
- Jugendparlamente (z.B. Jugendkreistag, Jugendstadtrat Freising, Jugendparlament Moosburg),
- Jugendbeiräte,
- Beteiligungsprojekte (z. B. Bürgerwerkstätten, Stadtentwicklung),
- Schüler- oder Jugendvertretungen, die Kontakt zur Kommunalpolitik haben.
Wie werde ich Wahlhelfer:in?
Hierzu ist eine Bewerbung bei deiner Stadt/Gemeinde notwendig.
Informiere dich am besten über die Homepage deiner Stadt/Gemeinde, wie du dich bewerben kannst.
Wende dich rechtzeitig vor der Wahl an deine Kommune. Den Zeitpunkt der Vergabe legt die jeweilige Stadt/Gemeinde fest.
Wenn du als Wahlhelfer:in zur Kommunalwahl ausgewählt wurdest, ist das Ehrenamt eine staatsbürgerliche Pflicht, die nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden kann.
Als Wahlhelfer:in erhältst du hierzu ein Berufungsschreiben mit Informationsmaterialien.
Was sind meine Aufgaben als Wahlhelfer:in?
- Vorbereitung des Wahllokals (Aufbau, Materialien prüfen)
- Prüfung der Wahlbenachrichtigungen und Ausweise
- Ausgabe der Stimmzettel
- Überwachung des ordnungsgemäßen Wahlablaufs
- Unterstützung beim Auszählen der Stimmen
- Dokumentation und Übergabe der Ergebnisse an die Wahlleitung
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
- Mindestalter 18 Jahre
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder EU-Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde
- Kein Ausschluss vom Wahlrecht
- Neutralität während der gesamten Tätigkeit
Wie lange dauert der Einsatz?
- Wahltag: meist 7:30 Uhr bis nach Auszählung (Abend)
- Bei Schichtsystem: Vor- oder Nachmittagsschicht + gemeinsames Auszählen ab 18 Uhr
Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
- Einladung/Bestellung als Wahlhelfer:in
- Ggf. Personalausweis
- Persönliche Verpflegung
Gibt es eine Aufwandsentschädigung?
Ja. Die Höhe wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt und liegt meist zwischen ca. 40–80 Euro (kann je nach Kommune abweichen).
Darf ich während meines Einsatzes wählen?
Ja. Wahlhelfer können entweder vorab per Briefwahl oder im eigenen Wahllokal wählen (falls dort eingetragen).
Was ist beim Auszählen zu beachten?
- Auszählung beginnt sofort nach Schließung des Wahllokals (18:00 Uhr)
- Sorgfältig und transparent arbeiten
- Zweifelsfälle immer im Team klären
- Ergebnisse müssen nachvollziehbar dokumentiert werden
Was mache ich, wenn ein Problem auftritt (z. B. Wähler:in ohne Ausweis, Stimmzettelfehler)?
- Ruhig bleiben und Rücksprache mit dem/der Wahlvorsteher:in bzw. der Wahlleitung halten
- Entscheidungen niemals alleine treffen
- Grundsatz: Wahlrecht sichern, aber Vorgaben einhalten
Wie verhalte ich mich gegenüber den Wähler:innen?
- Freundlich, ruhig, hilfsbereit
- Politisch neutral
- Keine Diskussionen über Parteien oder Kandidat:innen
Unsere Kontaktpersonen im Team
Birgit Irrgang
(Geschäftsführung)
birgit.irrgang@kjr-freising.de
+49 176 61014578
Martha Klingel
(Politische Bildung, stellv. Geschäftsführung)
martha.klingel@kjr-freising.de
+49 173 5464675
Lennart Bagert
(Pädagogischer Mitarbeiter)
lennart.bagert@kjr-freising.de
+49 176 64057070
Veronika Mordstein
(Jugendtreffleitung Langenbach, Teamleitung gmdl. JA) veronika.mordstein@kjr-freising.de
+49 176 63046405
Philipp Barthelme
(Jugendpflege Au i. d. Hallertau und Nandlstadt)
philipp.barthelme@kjr-freising.de
+49 151 10842701
Marc Ernst
(Jugendpflege Attenkirchen und Zolling)
marc.ernst@kjr-freising.de
+49 1520 1537936
Maria Wildgruber
(Verwaltungsleitung und Förderungen)
maria.wildgruber@kjr-freising.de
Steffi Wiesheu
(Verwaltung)
stefanie.wiesheu@kjr-freising.de
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Praxissemester oder BFD beim KJR Freising
Du hast bald dein Praxissemester und suchst eine passende Praxisstelle?
Du bist fertig mit der Schule und möchtest Engagement für die richtige Sache zeigen?
Oder du möchtest mal in die verbandliche oder gemeindliche Jugendarbeit schnuppern?
Dann komm zu uns! (ab 2027 wieder)
Beim Kreisjugendring Freising bieten wir sowohl Praxissemester für Soziale Arbeit (und verwandte Studiengänge) und den Bundesfreiwilligendienst (BFD) an.
Im Praxissemester darfst du bei unseren Sozialpädagog:innen mitmischen und selbst Projekte initiieren und durchführen. Dabei erhältst du professionelle Betreuung durch uns und deine Hochschule/Uni.
Der BFD unterscheidet sich nur minimal vom Praxissemster und zwar dadurch, dass er 6-18 Monate dauern kann und du an pädagogischen Begleitseminaren teilnimmst. Bei diesen triffst du viele andere Bufdis, mit denen du dich austauschen kannst und ganz nebenbei noch etwas lernst.
Schickt uns eure Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf) einfach an lennart.bagert@kjr-freising.de