JULEICA und Ehrenamtskarte

Die Jugendleiter/-innencard - JULEICA

Die Jugendleiter/In-Card (Juleica) ist der Nachweis für Qualität und Engagement.
Sie dient der Legitimation und Qualifikationsnachweis gegenüber Erziehungsberechtigten, Politik und Gesellschaft sowie staatlichen und nicht staatlichen Stellen.

Sie ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen in der Jugendarbeit. Die Juleica kann nur mit dem Nachweis über die Teilnahme an einem Jugendleiter/-innen-Kurs nach den Qualitätsstandards des Bayerischen Jugendrings sowie einer kontinuierlichen Jugendleiter/-innen-Tätigkeit erworben werden.

Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann die Juleica auf www.juleica.de beantragen.

Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen und die ehrenamtliche Arbeit der Jugendleiter/-innen erleichtern, indem es im Landkreis Freising, in Bayern und bundesweit zahlreiche Vergünstigungen bei privaten und öffentlichen Anbietern gibt und auf Mitgliederbenefits (z.B. Apple, Otto.de, Telekom etc. – nicht für Minderjährige).
Außerdem haben Juleica-Inhaber/-innen Anspruch auf die Bayerische Ehrenamtskarte.

Bayerische Erhrenamtskarte

Was ist die Ehrenamtskarte?

 Mit der vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen im Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit 2011 initiierten Ehrenamtskarte wird ein Zeichen der Anerkennung für all diejenigen ehrenamtlich aktiven Bürgerinnen und Bürger gesetzt, die sich in besonderem Maße zum Wohl der Gemeinschaft engagieren.

Auch der Landkreis Freising will diesen Freiwilligen mit mehr als nur Worten Dankeschön sagen und beteiligt sich daher seit Dezember 2012 wie viele andere Landkreise und kreisfreie Städte am Projekt „Ehrenamtskarte Bayern“.

 

Mit der Ehrenamtskarte sind viele Preisnachlässe und Vergünstigungen unterschiedlichster Art verbunden.
Die Karteninhaber erhalten bayernweit Ermäßigungen bei Einrichtungen des Freistaates Bayern (Schlösser, Museen und Seenschifffahrt) sowie kommunalen Einrichtungen und aus der Privatwirtschaft. Die Vergünstigungen für die Ehrenamtskarteninhaber werden von den sich beteiligenden Landkreisen und kreisfreien Städte gegenseitig anerkannt.
Weitere Informationen über Akzeptanzpartner im Landkreis Freising und in ganz Bayern gibt das Landratsamt Freising.

Wer bekommt die Karte?

Genauere Informationen zu den Voraussetzungen und wer alles eine Ehrenamtskarte erhalten kann, gibt das Landratsamt Freising.
Wichtig für uns in der Jugendarbeit:
Inhaber der Juleica erhalten auf Wunsch ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte.
Die Bayerische Ehrenamtskarte (blau) ist drei Jahre gültig und nicht übertragbar.
Nach Ende der Gültigkeit muss sie neu beantragt werden, denn eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.

Wie und wann erhalte ich die Bayerische Ehrenamtskarte?

Man selbst, der Verein/ Verband oder die Organisation kann beim Landratsamt Freising
einen Antrag auf Ausstellung der Bayerischen Ehrenamtskarte stellen.
Der Verein/ die Organisation bestätigt die Angaben auf dem Antragsformular.