Reisebedingungen:
Rücktransportkosten, die aufgrund schwerwiegenden Fehlverhaltens der/des Teilnehmenden oder auf Veranlassung der Erziehungsberechtigten entstehen, werden dem/der Teilnehmenden/den Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt.
Der Rücktritt von der Veranstaltung kann nur schriftlich erfolgen. Bei einer Absage bis zum Anmeldeschluss entstehen keine Kosten. Erfolgt die Absage bis zum 27.09.2026, müssen 50% des Teilnahmebeitrags gezahlt werden, bis zum 18.10.2026 75% und später 100%.
Ist jemand zur Veranstaltung angemeldet und erscheint nicht, müssen die vollen Kosten gezahlt werden.
Das Recht der Teilnehmenden, eine:n Ersatzteilnehmende:n zu stellen, bleibt hiervon unberührt. Sollte die Fahrt in Folge höherer Gewalt nicht durchgeführt werden können, so besteht nur Anspruch auf Rückerstattung, sofern bereits der Teilnahmebeitrag eingezahlt wurde.